Startseite - Politik
Der Gemeinderat Drucken E-Mail

 

Gemeindeamt

Der Gemeinderat gilt als oberstes Organ der Gemeinde. In Kalsdorf setzt sich dieses Kollegialorgan aus 25 Mitgliedern zusammen.

Die Anzahl der Gemeinderäte ist abhängig von der Einwohnerzahl. Der Gemeinderat wird auf die Dauer von 5 Jahren (Wahlperiode) von den wahlberechtigten Gemeindebürgern gewählt.

 

Der Gemeinderat kann über alle Bereiche des eigenen Wirkungsbereiches Beschlüsse fassen, solange dies nicht vom Gesetz anders geregelt ist. Dies nennt man Generalkompetenz. Ein angelobter Gemeinderat hat neben den Pflichten der Amtsverschwiegenheit, der Einhaltung aller geltenden Gesetze und dem Erscheinen bei Sitzungen weiters das Recht, Anträge und Anfragen zu Tagesordnungspunkten zu stellen und Akteneinsicht nach Erhalt der Einladung im Gemeindeamt und während der Gemeinderatssitzung zu nehmen.

Der Wirkungskreis des Gemeinderates als Kollegialorgan ist im § 43 der Stmk. Gemeindeordnung angeführt. Der Gemeinderat ist generell das beschließende und überwachende Organ und somit das "oberste Organ" der Gemeinde. Der Gemeinderat wählt den Bürgermeister. In Kalsdorf setzt sich der Gemeinderat wie folgt zusammen:

 

 

SPÖ: 54,49%
14 Gemeinderatssitze

ÖVP: 33,20%
9 Gemeinderatssitze

Grüne: 5,34%
1 Gemeinderatssitz

FPÖ: 6,97%
1 Gemeinderatssitz

wahlen05

 

 

 
Powered by presented by hoeflechner.net - based on Joomla!.